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   VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02   

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https://dejure.org/2003,26811
VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02 (https://dejure.org/2003,26811)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.07.2003 - 17 K 4875/02 (https://dejure.org/2003,26811)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 17 K 4875/02 (https://dejure.org/2003,26811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausschluss von Arztrechnungen und Arzneimittelverordnungen von der Erstattung durch Beamtenkrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
    Das Bestimmtheitsgebot, das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleiten ist (BVerfG, Beschl. v. 03.06.1992, BVerfGE 86, 288, 311; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, NVwZ 1994, 1099), verpflichtet den Gesetzgeber, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist; Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm allerdings nicht unbestimmt (BVerfG, Beschl. v. 09.08.1995, BVerfGE 93, 213, 238; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.); der Zweck einer Regelung kann sich auch durch Auslegung erschließen (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958, BVerfGE 8, 274, 326 f.).

    Der verfassungsrechtlich gebotene Grad der Bestimmtheit hängt von der Besonderheit des jeweiligen Tatbestandes und von den Umständen ab, die zu der gesetzlichen Regelung führen; die Anforderungen sind um so strenger, je intensiver der Grundrechtseingriff ist (BVerfG, Beschl. v. 03.06.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
    Das Bestimmtheitsgebot, das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleiten ist (BVerfG, Beschl. v. 03.06.1992, BVerfGE 86, 288, 311; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, NVwZ 1994, 1099), verpflichtet den Gesetzgeber, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist; Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm allerdings nicht unbestimmt (BVerfG, Beschl. v. 09.08.1995, BVerfGE 93, 213, 238; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.); der Zweck einer Regelung kann sich auch durch Auslegung erschließen (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958, BVerfGE 8, 274, 326 f.).

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt vor, wenn es nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
    Das Bestimmtheitsgebot, das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleiten ist (BVerfG, Beschl. v. 03.06.1992, BVerfGE 86, 288, 311; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, NVwZ 1994, 1099), verpflichtet den Gesetzgeber, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist; Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm allerdings nicht unbestimmt (BVerfG, Beschl. v. 09.08.1995, BVerfGE 93, 213, 238; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.); der Zweck einer Regelung kann sich auch durch Auslegung erschließen (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958, BVerfGE 8, 274, 326 f.).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
    Das Bestimmtheitsgebot, das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleiten ist (BVerfG, Beschl. v. 03.06.1992, BVerfGE 86, 288, 311; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, NVwZ 1994, 1099), verpflichtet den Gesetzgeber, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist; Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm allerdings nicht unbestimmt (BVerfG, Beschl. v. 09.08.1995, BVerfGE 93, 213, 238; BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.); der Zweck einer Regelung kann sich auch durch Auslegung erschließen (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958, BVerfGE 8, 274, 326 f.).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94

    Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
    Gerade daraus aber, dass der Ausschluss nur "aus wichtigem Grunde" erfolgen darf, schließt die Rechtsprechung, dass diese Regelung nicht unklar oder undurchschaubar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.12.1995, NJW 1996, 3088).
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67

    Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz bei Verwendung von Gold oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die auf Grund ärztlicher Anordnung entstandenen Aufwendungen nach objektivem Maßstab auch notwendig sind (vgl. zur Beihilfe: BVerwG, Urt. v. 22.02.1968 - II C 11.67 -, zitiert nach Schröder/Beckmann/ Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Anm. 2) zu § 5 BhV).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 10 S 2565/08

    Zur Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Rechnungen auf

    Nachdem der Vorstandsbeschluss vom Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 09.07.2003 - 17 K 4875/02 -) und vom VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 22.06.2004 - 4 S 1672/03 -) mangels hinreichend bestimmter Rechtsgrundlage für unwirksam erachtet wurde, schloss der Vorstand der Beklagten durch Beschluss vom 24.05.2004 erneut Rechnungen des Dr. B. von der Erstattung aus.

    Die Rechtsfrage der Wirksamkeit dieses Ausschlusses wurde aber nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten bereits durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09.07.2003 - 17 K 4875/02 - und das die Berufung der Beklagten gegen das stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts zurückweisende Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 22.06.2004 - 4 S 1672/03 - zu Gunsten des Klägers geklärt.

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